Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Verfassung der Dissertation in einer Fremdsprache

Die Dissertation wird in den Geisteswissenschaften in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. In den Sozialwissenschaften kommt es häufiger vor, dass Kandidatinnen und Kandidaten in englischer Sprache schreiben.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Promotionsordnung besteht die Möglichkeit, die Dissertation in einer anderen als der deutschen Sprache zu verfassen. Ein Antrag ist hierfür notwendig.

Die Voraussetzungen sind:

  1. Die Betreuerin / der Betreuer der Dissertation ist einverstanden.
  2. Es gibt gute Gründe, die Dissertation in einer Fremdsprache zu schreiben (verbreitete Wissenschaftssprache des jeweiligen Fachs, Thema der Dissertation).
  3. Die Sprache, in der die Dissertation verfasst wird, ist unter den prüfungsberechtigten Mitgliedern der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten verbreitet. Im Rahmen der Auslage der Dissertationen sieht die Promotionsordnung nämlich vor, dass die Mitglieder der Fakultäten 09 bis 15 die Dissertationen einsehen können, um gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben (siehe § 8 Abs. 2 Satz 1 Promotionsordnung). Dieses Recht auf Einsicht- und Stellungnahme darf nicht beeinträchtigt werden.

Bisher sind Dissertationen in folgenden Sprachen verfasst worden: Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

Bitte richten Sie einen kurzen formlosen Antrag mit der Befürwortung der Betreuerin / des Betreuers an:

Promotionsausschuss Dr. phil. / Dr. rer. pol.

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Geschwister-Scholl-Platz 1

80539 München