Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Antrag auf externe Gutachterinnen und Gutachter

Externe Gutachterinnen und Gutachter sind nach der Promotionsordnung Dr. phil. / Dr. rer. pol. grundsätzlich nicht vorgesehen.

Ausnahmen erlaubt die Promotionsordnung unter ganz bestimmten Bedingungen, die aussagekräftige Begründungen bei der Antragstellung erforderlich machen. Jeder Antrag muss deshalb individuell geprüft und entschieden werden.

Bevor Sie einen Antrag stellen,

  1. besprechen Sie Ihren Antrag mit der Betreuerin / dem Betreuer Ihrer Dissertation,
  2. klären Sie, ob ein prüfungsberechtigtes Mitglied Ihrer Fakultät, einer anderen Fakultät oder der Technischen Universität München als Gutachter/in in Frage kommt.

Da die LMU über zahlreiche wissenschaftliche Fachrichtungen verfügt, wird der Fall nur selten eintreten, dass keine Gutachterin / kein Gutachter an der LMU zur Verfügung steht.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten,

  1. begründen Sie bitte ausführlich, warum eine Prüferin / ein Prüfer einer anderen Universität für das Zweitgutachten unerlässlich ist, und
  2. legen Sie eine ausführliche Befürwortung mit Begründung der Betreuerin / des Betreuers bei.

Besondere Hinweise:

  1. Im Rahmen von Cotutelle-Promotionen werden selbstverständlich auswärtige Prüferinnen und Prüfer bestellt. Bereits in der Cotutelle-Vereinbarung werden diese festgelegt.
  2. Betreuerinnen und Betreuer, die aus der LMU ausgeschieden sind, um an eine andere Universität zu wechseln, werden ebenfalls bestellt. Die Promotionsordnung sieht vor, dass Betreuerinnen und Betreuer in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren die Betreuung fortführen und Prüfungsrecht wahrnehmen können. Die Dreijahresfrist kann um zwei weitere Jahre verlängert werden (siehe § 6 Abs. 4 der Promotionsordnung).