Abgabe von Prüfungslesitungen in Form von Hausarbeiten
Beschluss des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss Soziologie hat beschlossen, dass nach §18 Abs. 1 Satz 2 der PStO alle Hausarbeiten, die als Teilleistung einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung eingereicht werden, zusätzlich als PDF-Dokument per E-Mail in der endgültigen Abgabeversion dem/der Prüfer/in am festgesetzten Abgabetermin zugesendet werden müssen. Zudem muss der Hausarbeit eine vom Studierenden unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beiliegen.