Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Informationen zur Masterarbeit

Informationen zur Masterarbeit im Studiengang M.A. Religions- und Kulturwissenschaft

  • Die Masterarbeit soll nach Anlage 2 der PStO für den M.A. Religions- und Kulturwissenschaft im 4. Fachsemester geschrieben werden.
  • Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin in Verbindung.
  • Eine Rückgabe des Themas ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe möglich.
  • Das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit finden Sie auf unserer Homepage.
  • Bitte füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person aus und lassen Sie das Thema von Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer eintragen.
  • Der Anmeldezeitraum für die Masterarbeit finden Sie jeweils aktuell unter Termine.
  • Bitte reichen Sie in diesem Zeitraum das Anmeldeformular bei der Studiengangskoordinatorin Frau Elke Dünisch ein.
  • Der Bearbeitungsbeginn ist für alle Studierenden jeweils der erste Tag der Anmeldungsfrist. Die Bearbeitungszeit beträgt genau 14 Wochen.
  • Bitte beachten Sie: Die Anmeldung kann nichtsdestrotrotz in der gesamten Woche (s.o.) erfolgen. Am vom Prüfungsausschuss beschlossenen Bearbeitungsbeginn ändert sich dadurch ncihts.
  • Die Bachelorarbeit (3 Exemplare) ist entweder
    • während der Öffnungszeiten in Raum D 205 (Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München, z.H. Fabian Widerna) einzureichen, oder 
    • spätestens am Tag der Abgabe postalisch (als Abgabedatum zählt der Poststempel) oder
    • via Hauspostbriefkasten (rechts vor dem Haupteingang, Geschwister-Scholl-Platz 1).
  • In der gebundenen Arbeit (Klebe- oder Spiralbindung) ist eine eigenhändig unterschriebene Versicherung als letzte Seite miteinzubinden, in der bestätigt wird, dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.
  • Für die Disputation vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Prüfer einen Termin der nach Abgabe der Masterarbeit liegt.
  • Abschlussdokumente sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Prüfungsamt abzuholen. Wenn diese abholbereit sind erhalten Sie eine E-Mail.