Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Vor- und Frühgeschichte
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 69
Vor- und Frühgeschichte
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren und einer formenkundlichen Übung.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse über Forschungsgeschichte, Aufgaben, Quellen und Methoden der Vor- und Frühgeschichte;
2. Grundkenntnisse über wichtige archäologische Denkmäler und Kleinfundgattungen der Vor- und Frühgeschichte;
3. Kenntnisse über die Vor- und Frühgeschichte Süddeutschlands.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten) mit Fragen aus den unter Absatz 2 genannten Gebieten.
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.