Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Vor- und Frühgeschichte

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 69

Vor- und Frühgeschichte

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren und einer formenkundlichen Übung.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse über Forschungsgeschichte, Aufgaben, Quellen und Methoden der Vor- und Frühgeschichte;

2. Grundkenntnisse über wichtige archäologische Denkmäler und Kleinfundgattungen der Vor- und Frühgeschichte;

3. Kenntnisse über die Vor- und Frühgeschichte Süddeutschlands.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten) mit Fragen aus den unter Absatz 2 genannten Gebieten.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.