Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Byzantinistik und Neugriechische Philologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

§ 54

Byzantinistik und Neugriechische Philologie

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

  1. Nachweis des Latinums. § 50 Abs. 1 Nr. 3 gilt entsprechend;
  2. Nachweis ausreichender altgriechischer Sprachkenntnisse.

    Dieser Nachweis ist entweder durch Vorlage eines Zeugnisses über ein Graecum, andernfalls durch eine schriftliche vom Institut durchgeführte Klausur (90 Minuten) zu erbringen, die mit mindestens „ausreichend“ bewertet sein muss;
  3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den vom Institut angebotenen neugriechischen Sprachkursen I und II;
  4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den drei Proseminaren (Einführung in die Byzantinistik; Einführung in die griechische Paläographie und Kodikologie; Lektürekurs). In besonders gelagerten Fällen kann der Nachweis der Teilnahme am Lektürekurs durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.

    Diese Ausnahmeregelung gilt vorwiegend für ausländische Studenten, die bereits ein entsprechendes Universitätsdiplom vorzuweisen haben. Die schriftliche Prüfung (45 Minuten) setzt sich zusammen aus einer Übersetzung und erklärenden Bemerkungen zu einem Text eines vorher mit dem Prüfer vereinbarten Autors.

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

  1. Grundkenntnisse der Methoden und Arbeitsmittel der historischen sowohl wie der philologischen Komponente des Faches;
  2. Angemessene Sicherheit im Umgang mit Texten byzantinischer Gräzität;
  3. Kenntnisse aus
    1. der byzantinischen Geschichte
    2. der grammatikalischen und lexikologischen Entwicklung der mittelgriechischen Sprache
    3. der byzantinischen Literatur.

Die Prüfungsinhalte werden in Beziehung zu den jeweils angebotenen mindestens zweistündigen Vorlesungen festgesetzt.

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird in schriftlicher Form abgelegt. Sie besteht aus der Übersetzung eines Textes byzantinischer Gräzität ins Deutsche, der sprachhistorischen Erläuterung besonders gekennzeichneter Stellen sowie – je nach Charakter des vorgelegten Textes – der literarhistorischen oder historischen Erklärung bzw. der Beantwortung dazu gestellter Fragen. Die Prüfungszeit beträgt 3 Stunden.

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.