Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anleitung für Studierende zur Erfassung studienbezogener Auslandsaufenthalte

Am 02.03.2016 ist ein novelliertes Hochschulstatistikgesetz in Kraft getreten. Die staatlichen Hochschulen sind verpflichtet, studienbezogene Auslandsaufenthalte zu erheben und anonymisiert an die statistischen Landes- und Bundesämter zu übermitteln. Wir bitten die Studierenden im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht, alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Auslandsstudium, Praktikum, anderer studienbezogener Aufenthalt) selbstständig zu erfassen. Dazu steht im LSF die Funktion „Auslandsaufenthalte" für Sie bereit.

Die Erfassung der Auslandsaufenthalte ist unbedingt vor dem Einreichen der Anträge auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bei den zuständigen Studiengangskoordinator/innen vorzunehmen. Dem Antrag legen Sie bitte die Bestätigung, die im LSF als PDF über die erfassten Auslandsaufenthalte erzeugt wird, als Nachweis bei. Erst danach nimmt das Prüfungsamt eine Zuordnung der Auslandsaufenthalte und der erbrachten ECTS-Punkte vor.

Kurzanleitung:

  1. Bitte loggen Sie sich mit Ihrer Campuskennung ins LSF (www.lsf.lmu.de) ein.
  2. Wählen Sie in der linken Menüzeile Auslandsaufenthalte und füllen dort die leeren Felder aus und speichern Ihre Angaben.
  3. Drucken Sie die Bestätigung aus und fügen Sie sie vor Antragstellung dem Antrag auf Anerkennung bei

Solange der Auslandsaufenthalt keiner anerkannten Leistung im Prüfungsamt zugeordnet wurde, können Sie Ihre Angaben im LSF bearbeiten oder löschen. Danach wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin/Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt

 

 

Stand Juni 2017