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Informationen zur Bachelorarbeit im Fach Sprachtherapie

Informationen zur Bachelorarbeit

(Stand: Oktober 2021)

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit (vgl. PO § 16 Abs. 2) ist neben § 15 Abs. 1 der Nachweis von mindestens 132 Leistungspunkten durch die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtmodulen und dem Wahl- oder Zusatzqualifikationsmodul
  • Das Deckblatt sollte enthalten:
    • Bachelorarbeit für den BA-Studiengang Sprachtherapie an der LMU München
    • Titel der Arbeit
    • Name Verfasser/in (Matrikelnummer, volle Adresse, Telefon, E-Mail separat auf der ersten Seite aufführen)
    • Name Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in (deren aktuelle Post- und E-Mailadressen separat auf der ersten Seite aufführen)
  • Die Anmeldung erfolgt zwei Wochen vor Beginn der Bearbeitungszeit.
  • Der Anmeldetermin wird auf der Internetseite des Prüfungsamtes und durch das Sekretariat des Studienganges Sprachtherapie bekannt gegeben. 
  • Anmeldung beim Prüfungsamt durch Frau Vurnek.
  • Nach der BAA-AN kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.

Die Bachelorarbeit (vgl. PO § 16)

  • Bei der Themenstellung sind Wünsche der Kandidatin/des Kandidaten zu berücksichtigen.
  • Die Abschlussarbeit ist in zwei Exemplaren beim Prüfungsamt (Geschäftsstelle des Promotionsausschusses), D 020, einzureichen. Die Anhänge sollen beiden Exemlaren als digitale Datenträger beiligen.
  • Die Arbeit muss maschinengeschrieben und gebunden sein. Ein Abstract, eine Inhaltsübersicht sowie ein Literaturverzeichnis sind beizufügen.
  • In der gebundenen Arbeit ist auf einem separaten Blatt eineeigenhändig unterschriebenen Versicherung als letzte Seite miteinzubinden, in der bestätigt wird, dass der Bewerber/die Bewerberin sie selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihm/ihr angegebenen Hilfsmittel benutzt hat: „Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe.“
  • Abgabe der Arbeit: 12+2 Wochen nach Anmeldung beim Prüfungsamt
  • Nach der BAA-AB kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.
  • Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Stellungnahme des Betreuers oder ärztlichem Attest einmalig um maximal zwei Wochen verlängert werden.
  • Wird die Arbeit von beiden Gutachtern mit »ausreichend« oder besser bewertet, so ist die Arbeit bestanden.
  • Bei Nichtbestehen kann die Arbeit nur einmal mit neuem Thema innerhalb des nächsten Semesters wiederholt werden.