Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Wiederholte Täuschung im B.A. Soziologie

Beschluss des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss Soziologie hat beschlossen, dass nach § 28 Absatz 3 der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Bachelorstudiengang Soziologie vom 17. März 2010 Studierende in wiederholten Fällen des Absatzes 1 von der Erbringung aller weiteren Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Vorleistungen ausgeschlossen werden. Die Studierenden werden gemäß Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 BayHSchG exmatrikuliert.