Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Abgabe von Prüfungsleistungen in Form von Hausarbeiten

Beschluss des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss Soziologie hat beschlossen, dass nach §16 Abs. 1 Satz 3 der PStO alle Hausarbeiten, die als Teilleistung einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung eingereicht werden, zusätzlich als PDF-Dokument per E-Mail in der endgültigen Abgabeversion dem/der Prüfer/in am festgesetzten Abgabetermin zugesendet werden müssen. Zudem muss der Hausarbeit eine vom Studierenden unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beiliegen.