Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Antrag auf Prüfungsrücktritt (B.A./M.A./Magister (mod.)/ Pfarramt/Ph.D./etc.)

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Meine Studieninformationen

Im Krankheitsfall ist diesem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen. Das Attest ist grundsätzlich spätestens am Tag des Prüfungstermins einzuholen, damit die Ärztin/der Arzt die Symptome und ihre Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der/des Studierenden feststellen kann. Es enthält Beginn und Dauer der Erkrankung. Sollte Ihre/Ihr Sie normalerweise behandelnde Ärztin/Arzt keine Sprechstunde haben, ist es erforderlich, einen ärztlichen Notdienst hinzuzuziehen. Der Antrag und das Attest sind unverzüglich, das bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Prüfungsamt (nicht bei der oder dem Prüfenden oder allgemein im Fach) einzureichen.

Eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ist kein Attest und kann nicht akzeptiert werden.


Vor Antragsstellung lesen Sie sich bitte dringend die Hinweise auf der Attestvorlage für die Ärztin /den Arzt durch.

* Pflichtfeld

  • (@campus.lmu.de / @lmu.de)

Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung

Im Krankheitsfall ist diesem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen. Das Attest ist grundsätzlich spätestens am Tag des Prüfungstermins einzuholen, damit die Ärztin/der Arzt die Symptome und ihre Auswirungen auf die Leistungsfähigkeit der/des Studierenden feststellen kann. Es enthält Beginn und Dauer der Erkrankung. Sollte Ihre/Ihr Sie normalerweise behandelnde Ärztin/Arzt keine Sprechstunde haben, ist es erforderlich, einen ärztlichen Notdienst hinzuzuziehen. Der Antrag und das Attest sind unverzüglich, das bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Prüfungsamt (nicht bei der oder dem Prüfenden oder allgemien im Fach) einzureichen.

Eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ist kein Attest und kann nicht akzeptiert werden.

* Pflichtfeld

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Tragen Sie hier bitte die Prüfungsnummer ein. Die Prüfungsnummer finden Sie in der linken Spalte auf Ihrem LSF-Kontoauszug.

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Tragen Sie hier bitte den Modultitel ein

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Sollten Sie Ihr Prüfungsdatum nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Prüferin/Ihren Prüfer.

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Weitere Prüfung (optional)

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Sollten Sie Ihr Prüfungsdatum nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Prüferin/Ihren Prüfer.

Weitere Prüfung (optional)

Tragen Sie hier bitte die Prüfungsnummer ein. Die Prüfungsnummer finden Sie in der linken Spalte auf Ihrem LSF-Kontoauszug.

Sollten Sie Ihr Prüfungsdatum nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Prüferin/Ihren Prüfer.

Weitere Prüfung (optional)

Tragen Sie hier bitte die Prüfungsnummer ein. Die Prüfungsnummer finden Sie in der linken Spalte auf Ihrem LSF-Kontoauszug.

Sollten Sie Ihr Prüfungsdatum nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Prüferin/Ihren Prüfer.

Sofern Sie von mehr als vier Prüfungen zurücktreten wollen, füllen Sie das Formular nach Absendung bitte erneut aus.

Rücktrittsgrund

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Die Option Rücktritt mit Neufestsetzung des Prüfungsdatums kann nur für Prüfungen mit einer vorgegebenen Bearbeitungsdauer (Abschlussarbeiten, Hausarbeiten, Essays, Protokolle etc.) ausgewählt werden. Für Präsenzprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen) steht die Option nicht zur Verfügung.

Ihr Attest

Studierende, die einen nicht selbst zu vertretenden Grund nachweisen, in der Regel eine Erkrankung, können von einer Prüfung zurücktreten. Im Erkrankungsfall ist der Nachweis mit einem ärztlichen Attest zu erbringen.

Eine etwaige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nicht anstelle eines Attests akzeptiert werden.

Die/der Studierende hat eine Mitwirkungspflicht beim Nachweis der Prüfungsunfähkigkeit. Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass die/der Studierende zunächst ein privatärztliches Attest (möglich wäre auch ein amtsärztliches Attest) einholen muss, das eine dezidierte Darlegung (also eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung) beinhaltet. D. h. die/der Studierende ist in der Beweispflicht gegenüber dem Prüfungsausschuss und dem Prüfungsamt. Sie/er muss die Prüfungsunfähigkeit darlegen und beweisen.

Die Prüfungsunfähigkeit wird gemäß geltender Rechtssprechung nicht von der Ärztin/dem Arzt festgelegt.

Die Prüfungsunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff. Ihr Vorliegen eine Rechtsfrage, deren Klärung der Prüfungsbehörde obliegt. Im Attest soll grundsätzlich keine Diagnose genannt werden, es sei denn die/der Studierende hat dem ausdrücklich zugestimmt.

Die Beschreibung der Symptomatik und deren Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in einer für den medizinischen Laien verständlichen Sprache und lesbaren Handschrift helfen dem Prüfungsausschuss und dem Prüfungsamt, die Prüfungsunfähigkeit festzustellen.

Auch in anderen nicht selbst zu vertretenden Prüfungshinderungsgründen ist ein Nachweis vorzulegen.

* Pflichtfeld

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max. Dateigröße: 11 MB
nicht erlaubte Dateitypen: EXE BIN

Unser Ziel ist es, Ihren Antrag zeitnah zu bearbeiten. Daher bitten wir Sie, von schriftlichen oder telefonischen Mehrfachanfragen abzusehen und unbedingt nur die Attestvorlage für die Ärztin /den Arzt zu verwenden.

Achten Sie darauf, dass ein nicht mithilfe der Attestvorlage für die Ärztin / den Arzt erstelltes Attest unbedingt den dort beschriebenen Anforderungen entsprechen muss.

Anträge, denen kein wie oben geschildertes Attest beigefügt ist, werden nicht bearbeitet. Es kann keine Genehmigung des Rücktritts geprüft werden, mit der Konsequenz, dass die Prüfung mit nicht bestanden bewertet werden muss. Wird der Rücktritt genehmigt, sehen Sie dies unter dem Menüpunkt Angemeldete Prüfungen.
Das Prüfungsamt behält sich vor, gegebenenfalls Originalatteste nachzufordern.

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Die Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der LMU abrufbar.