Annahme als Doktorand/in (Promotionsberechtigung) / Acceptance as a Doctoral Candidate
Der Antrag auf Annahme als Doktorand/in kann ganzjährig gestellt werden, hat keine Einreichungsfristen und ist nicht an Semesterzeiten oder Immatrikulationsfristen gebunden. Um sich für das jeweils kommende Semester immatrikulieren bzw. umschreiben (Fachwechsel) zu lassen, empfehlen wir eine Antragstellung bis Ende März/Anfang April (für das Sommersemester) und Ende Septemper/Anfang Oktober (für das Wintersemester).
Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Online-Antrag) als Doktorandin oder Doktorand sind folgende Unterlagen zunächst hochzuladen und anschließend im Original im Prüfungsamt vorzulegen (§ 3 Promotionsordnung).
- Betreuungszusage bzw. Betreuungsvereinbarung
- Betreuungszusage von oder Betreuungsvereinbarung mit einer betreuungsberechtigten Person der Fakultät, oder
- Fakultät 10: Betreuungszusage von oder Betreuungsvereinbarung mit zwei betreuungsberechtigten Personen der Fakultät, wenn die/der Erstbetreuer/in außerplanmäßige/r Professor/in oder Privatdozent/in ist. Die zweite Betreuungsperson muss in diesem Fall hauptamtliche/r Professor/in oder hauptamtliche/r Professori/in im Ruhestand sein. Sie oder er sagt zu, nach der Abgabe das Zweitgutachten zu der Dissertation zu übernehmen. Die Suche nach einer hauptamtlichen Professur liegt bei der Erstbetreuerin bzw. beim Erstbetreuer.
- Zeugnisse und Nachweise (§ 5), die zur Promotion berechtigen
- Akademischer Lebenslauf mit vollständiger Darstellung der absolvierten Studiengänge. Der Lebenslauf muss "up to date" sein, d.h. bis zum Zeitpunkt des Antrags reichen. Führen Sie ggf. auch berufliche/private Ereignisse/Tätigkeiten, die bis zum Antragsdatum (oder darüber hinaus) reichen, auf. Vorträge und Publikationen müssen nicht aufgelistet werden.
- Erklärung über früher bestandene oder nicht bestandene akademische Abschlussprüfungen unter Angabe der betreffenden Hochschule sowie von Thema, Ort und Zeitpunkt der Prüfung (im Antrag auf Annahme enthalten)
- Erklärung, ob Sie Kenntnis von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Sie haben (im Antrag auf Annahme enthalten)
- Erklärung, dass Ihnen bekannt ist, dass unzutreffende oder unvollständige Angaben im Promotionsverfahren Sanktionen nach sich ziehen (im Antrag auf Annahme enthalten);
- Beantragen Sie beim KVR bzw. Ihrem Rathaus / Ihrer Gemeinde ein persönliches Führungszeugnis mit dem Zweck "Promotion". Falls man Sie auffordert, ein Führungszeugnis für Behörden zu beantragen, das direkt an die Unversität geschickt wird, achten Sie darauf, dass die vollständige Adresse des Prüfungsamtes im Formular genannt wird (LMU, Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München), sonst kommt das Führungszeugnis gar nicht oder mit großer Verspätung im Prüfungsamt an. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, beantragen Sie bitte an Ihrem Wohnort einen Strafregisterauszug bzw. ein certificate of good conduct. Falls Sie im deutschen öffentlichen Dienst als Beamtin oder Beamter beschäftigt sind, benötigen Sie kein Führungszeugnis. Bringen Sie in diesem Fall das Original und eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages/Beamtenurkunde mit.
- Personalausweis oder Pass (bei der Abholung des Annahmebescheids im Prüfungsamt vorzulegen).
Sie werden von uns informiert, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde. Danach können Sie mit den Original-Dokumenten ins Prüfungsamt kommen und den Bescheid über die Annahme als Doktorand/in abholen. Bitte bringen Sie von allen Originalen, die nicht mit dem Antrag hochgeladen wurden das Original und eine Kopie (zum Verbleib im Prüfungsamt) mit.
The application for acceptance as a doctoral candidate can be submitted at any time of the year, has no submission deadlines and is not dependent on semester times or immatriculation deadlines. In order to enroll or switch (change of subject) for the upcoming semester, we recommend submitting the application by the end of March/beginning of April (for the summer semester) and by the end of September/beginning of October (for the winter semester).
With the Application for Acceptance as a Doctoral Candidate (online application), the following documents must first be uploaded and then submitted in original to the examination office (§ 3 Doctoral Regulations, only German version).
- Confirmation of Supervision or supervision agreement
- Confirmation of supervision or supervision agreement with one supervisor
- Faculty 10: Confirmation of supervision or supervision agreement (only German draft) with two supervising persons of the faculty, if the first supervisor is an adjunct professor (apl. Prof.) or a private lecturer (PD). In this case, the second supervisor must be a full-time professor or retired full-time professor. She or he agrees to provide the second review of the dissertation after it is submitted.The search for a full-time professor is the responsibility of the first supervisor.
- Diplomas and certificates qualifiying for studies on doctoral level.
- CV including an overview of all study courses so far completed. It must be complete, i.e. it must contain information up to the date of the application. If necessary, also list professional/private events/activities up to (or beyond) the date of application. Scientific lectures and publikations do not have to be listed.
- Official certificate of good conduct issued by the authorities of your present place of residence (If your place of residence is in Germany, the document recquired is called "Führungszeugnis").
- Certificate of German language skills or letter of exemption from German language skills, requested by the supervisor from the Dean of the Faculty.
We will inform you as soon as your application has been processed. You can then come to the Examination Office with the original documents and pick up the confirmation of acceptance as a doctoral student. Please bring the original and a copy (to remain at the Examination Office) of all originals that were not uploaded with the application.