Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Merkblatt für zusätzliche Prüfungen

Zusätzliche Prüfungen

Unter zusätzlichen Prüfungen sind die Modulprüfungen und Modulteilprüfungen zu verstehen, die während der Immatrikulation an der LMU in diesem Studiengang erbracht wurden, und nach Prüfungs- und Studienordnung nicht in die Bachelor-/ oder Masterprüfung eingehen.

  1. Sie füllen das Dokument "ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN" mit Hilfe der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung und anhand der Ihnen vorliegenden Leistungsnachweise über die erbrachten zusätzlichen Prüfungen (siehe auch Hinweise zum Ausfüllen des Dokuments „ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN") aus.
  2. Mit den vorliegenden Leistungsnachweisen (Scheine im Original) über zusätzlich erbrachte Modulprüfungen und/oder Modulteilprüfungen sowie dem bereits vorab ausgefüllten Dokument "ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN" wenden Sie sich am Ende Ihres Bachelor- oder Masterstudiums an Ihre/n Studiengangskoodinator/in.
  3. Die Leistungsnachweise sowie das ausgefüllte Dokument werden von dem/der Studiengangskoodinator/in auf inhaltliche Richtigkeit überprüft und anschließend wird Seite 2 des Dokuments von Ihnen und dem/der Studiengangskoordinator/in unterzeichnet.
  4. Das vollständig ausgefüllte Dokument (zusammen mit Kopien der vorgelegten Leistungsnachweise) ist daraufhin der/dem im Prüfungsamt (PAGS) zuständigen/m Sachbearbeiter/in vorzulegen, wo es auf der ersten Seite unterzeichnet und gesiegelt wird.
  5. Seite 1 des Dokuments wird Ihnen im Original ausgehändigt, Seite 2 des Dokuments wird im Prüfungsamt archiviert.

 

Hinweise zum Ausfüllen des Dokuments „ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN“

Feld Eingabe

Studiengang

Studienfach in dem die Leistung/en erbracht wurden

Abschluss

Bachelor of Arts (B.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.)

Master of Arts (M.A.) oder Master of Science (M.Sc.)

Kurzbezeichnung des Moduls

Angabe gemäß Spalte 4 der Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung

Bezeichnung des Moduls

Angabe gemäß Spalte 5 der Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung

Bezeichnung der abstrakten Lehrveranstaltung

Angabe gemäß Spalte 8 der Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung

Bezeichnung der konkreten Lehrveranstaltung

Angabe gemäß Leistungsnachweis (Schein)

Semester

Angabe des Semesters, in dem die Leistung erbracht wurde (z. B. 2011/12)

Benotung bzw. bestanden / nicht bestanden

Angabe gemäß Spalte 15 der Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung

ECTS

Angabe gemäß Spalte 18 der Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung

Alle roten Felder sowie auch die erste Zeile der Auflistung der zusätzlichen Prüfungen sind voreingestellt und müssen mit Ihren Daten überschrieben werden (siehe Ausfüllmuster).