Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Erläuterungen zur Anrechnung von Studienzeiten

Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden in der Regel anerkannt, es sei denn sie sind nicht gleichwertig. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen dieses Studiengangs an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Wesentlichen entsprechen.

Was ist vorab zu beachten?

  • Wir bitten die Studierenden, sich vor Antragstellung Gedanken zu machen, welche Lehrveranstaltungen mit entsprechender Modul- oder Modulteilprüfung Sie sich aufgrund bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen wollen. Informationen zum Verlauf und Inhalt des Studiengangs finden Sie in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen.

Wo und wie ist die Anrechnung von Studienzeiten zu beantragen?

  • Für die Antragstellung setzen sich die Studierenden mit dem/der Studiengangskoordinator/in oder dem/der Fachstudienberater/in des jeweiligen Studienfachs in Verbindung. Diese/r entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten.
  1. Die erste Hälfte der ersten Seite des Anrechnungsformulars füllt der Studierende aus.

  2. Mit dem ausgefüllten Formular gehen die Studierenden zu dem/der Studiengangskoordinator/in oder dem/der Fachstudienberater/in des jeweiligen Studienfachs, welche/r den entsprechenden Teil mit Ihnen gemeinsam ausfüllt.

  3. Im PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften) wird der untere Teil der 1. Seite von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in ausgefüllt.

  4. Zuletzt wird das Formular vom Studierenden persönlich in der Studentenkanzlei abgegeben.

Was ist mitzubringen?

  • Für die Anrechnung von Studienzeiten werden folgende Formulare benötigt:

  1. Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten

  2. Antrag auf Anerkennung von studienbegleitenden Prüfungsleistungen (siehe Merkblatt für Anerkennung von Prüfungsleistungen)

Wann ist die Anrechnung von Studienzeiten zu beantragen?

  • Der Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten ist zeitlich so zu stellen, dass er vollständig ausgefüllt zur persönlichen Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorgelegt werden kann.