Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Erläuterungen zur Anerkennung von studienbegleitenden Prüfungsleistungen

Achtung: Neuerung bei im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen 

Studien- und Prüfungsleistungen werden in der Regel anerkannt, es sei denn sie sind nicht gleichwertig. Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen dieses Studiengangs an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Wesentlichen entsprechen.

Was ist vorab zu beachten?

  • Wir bitten die Studierenden, sich vor Antragstellung Gedanken zu machen, welche Lehrveranstaltungen mit entsprechender Modul- oder Modulteilprüfung sie sich aufgrund bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen wollen. Informationen zum Verlauf und Inhalt des Studiengangs sind in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen zu finden.

Wo ist die Anerkennung zu beantragen?

  • Für die Antragstellung setzen sich die Studierenden, nachdem sie ihre Auslandsaufenthalte im LSF erfasst haben, mit dem/der Studiengangskoordinator/in oder dem/der Fachstudienberater/in des jeweiligen Studienfachs in Verbindung. Diese/r entscheidet ggf. zusammen mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
  • Der vollständig ausgefüllte (die erste Hälfte der ersten Seite des Anrechnungsformulars füllt der Studierende aus) und unterschriebene Antrag ist zur weiteren Bearbeitung bzw. Verwaltung bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in im PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften) abzugeben; der untere Teil der ersten Seite wird von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in ausgefüllt.

Was ist mitzubringen?

  • Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wird folgendes Formular benötigt: Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen.
  • Für die Antragstellung ist die Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise (z.B. Schein, Kontoauszug, Transcript) erforderlich, die dem Antrag in Kopie beigelegt werden sollen.

Wann ist die Anerkennung zu beantragen?

  • Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen, die vor der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden: am Ende des ersten nach der Immatrikulation in diesen Studiengang an der LMU verbrachten Semesters.
  • Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation an der LMU in diesen Studiengang erbracht wurden: im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester
  • ACHTUNG: Verspätet beantragte Anerkennungen können nicht berücksichtigt werden.

Informationen zur Anerkennung studienbezogener Auslandsaufenthalte