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Bescheidszeitraum für das Wintersemester 2023/2024

22.04.2024

Am Montag, dem22.04.2024, beginnt für Studierende der modularisierten Studiengänge der Bescheidszeitraum. Bis Sonntag, den 05.05.2024, können Sie im Online-Portal LSF Ihren Kontoauszug zu den Prüfungsergebnissen für das Wintersemester 2023/24 in Bescheidform mit Rechtsbehelfsbelehrung einsehen und herunterladen. Die Bescheide gelten unabhängig von Ihrer Kenntnisnahme einen Monat nach Bereitstellung zum elektronischen Abruf als bekannt gegeben.

Bitte nehmen Sie den Kontoauszug in Bescheidform zur Kenntnis. Speichern Sie ihn ab oder drucken Sie ihn aus. Kontaktieren Sie das Prüfungsamt, wenn Sie annehmen, dass ein Prüfungsergebnis nicht korrekt ist. Für den Fall, dass Sie Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage) einlegen, muss dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erfolgen.

Sollten Sie den Bescheid nicht heruntergeladen oder ausgedruckt haben, können Sie ihn auch nach Ende des Bescheidszeitraums beim Prüfungsamt erhalten. Ab Montag, dem 06.05.2024, wird Ihr Kontoauszug in LSF wieder tagesaktuell angezeigt.

HINWEIS:

Bitte loggen Sie sich in dem genannten Zeitraum in Ihren LSF Account ein und überprüfen Sie die dort vermerkten Prüfungsergebnisse. Wenn aus Ihrer Sicht alles korrekt ist, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wenn etwas aus Ihrer Sicht nicht korrekt ist, kontaktieren Sie bitte die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung finden Sie untern Ihrem jeweiligen Studiengang (Bachelor, Master, Lehramt etc.) und Studienfach.