Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Annahme als Doktorand/in (Promotionsberechtigung)

Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder als Doktorand (online) sind folgende Unterlagen hochzuladen und später im Original im Prüfungsamt vorzulegen (§ 3 der Promotionsordnung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (PromO)):

  • Betreuungsvereinbarung mit zwei betreuungsberechtigten Hochschullehrer/innen, die nicht älter als drei Monate sein darf (§ 4 PromO). Ohne annahmebare Betreuungszusage (Namen: Betreuer:in und Doktorand:in; Fach; Unterschrift Betreuer:in) wird der Antrag nicht bearbeitet bzw. voraussichtlich gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1. abgelehnt.
  • Zeugnisse und Nachweise, die zur Promotion berechtigen (§ 5 PromO)
  • Lebenslauf mit Darstellung der absolvierten Studiengänge
  • Erklärung über früher bestandene oder endgültig nicht bestandene akademische Prüfungen (Studiengänge, nicht einzelne Prüfungen) unter Angabe der betreffenden Hochschule sowie von Thema, Ort und Zeitpunkt der Prüfung
  • Erklärung, dass Ihnen bekannt ist, dass unzutreffende oder unvollständige Angaben im Promotionsverfahren Sanktionen nach sich ziehen (im Online-Antragsformular enthalten)
  • Antrag an den Promotionsausschuss, falls die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst werden soll (nicht im Online-Antrag enthalten)

Das Prüfungsamt wird Sie per E-Mail kontaktieren, falls für die Bearbeitung des Antrags weitere Unterlagen oder Informationen benötig werden.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie benachrichtigt. Bitte legen Sie dann die Originale der hochgeladenen Dokumente vor. Nur dann kann Ihnen der Annahmebescheid ausgehändigt werden.

Die Immatrikulation ist ein eigener Vorgang, für den Sie den Annahmebescheid des Prüfungsamts benötigen. Zuständig ist entweder die Studentenkanzlei (für deutsche Staatsbürger und Angehörige anderer Nationalitäten mit vorausgehendem Studienabschluss, der in Deutschland erworben wurde) oder das International Office.