Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Gutachter und Prüfer

Auskünfte zur Promotionsordnung*: Gutachter und Prüfer

Hier erhalten Sie die wichtigen Auskünfte zum Thema „Gutachter und Prüfer“. Wenn Sie unsicher sind oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das Promotionsbüro oder den Promotionsausschuss.

PRÜFUNGSBERECHTIGUNG

Die Promotionsordnung legt fest, dass nur Professoren sowie andere habilitierte Mitglieder der Ludwig-Maximilians-Universität München prüfungsberechtigt sind (§3 Satz 1 PromO).

Ausnahmsweise kann ein Professor oder habilitiertes Mitglied einer anderen wissenschaftlichen Hochschule bestellt werden (§ 3 Satz 2 PromO).

BETREUUNG

Die Betreuung einer Dissertation ist gemäß der Promotionsordnung nur den prüfungsberechtigten Mitgliedern der LMU gestattet (§ 6 Abs. 3 Satz 1). Betreuung durch einen Professor oder habilitiertes Mitglied einer anderen Hochschule ist daher nicht möglich. Allerdings kann ein Mitglied einer anderen Hochschule Zweitgutachter (Korreferent) der Dissertation und Mitglied der Prüfungskommission (Disputation) sein.

Weitere Betreuung der Dissertation und Prüfungsberechtigung beim Ausscheiden aus der Ludwig-Maximilians-Universität München sind bis zu drei Jahre möglich und können um zwei weitere Jahre verlängert werden (§ 6 Abs. 6 PromO).

BEWERTUNG DER DISSERTATION (Referent / Korreferent)

Der Erstgutachter (Referent) ist der Betreuer, d.h. derjenige, „auf dessen Anregung und unter dessen Betreuung die Dissertation entstanden ist“ (§ 7 Abs. 2 Satz 2).

Der Zweitgutachter (Korreferent) ist ein prüfungsberechtigtes Mitglied der LMU bzw. einer anderen wissenschaftlichen Hochschule. Kandidaten können einen Vorschlag bei der Abgabe der Dissertation machen. Bestellt wird der Zweitgutachter vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses (§ 7 Abs. 2 Satz 1 PromO).

Bei der Bewertung der Dissertation muss entweder der Erstgutachter oder der Zweitgutachter ein ordentlicher Professor sein und Prüfungsberechtigung an der LMU besitzen (§ 7 Abs. 2 Satz 3 PromO).

 

*Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Grade des Dr. phil. und Dr. rer. pol. vom 01. März 2005 in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.08.2012.