Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass der Beginn einer Promotion nach der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität für die Grade des Dr. phil. und Dr. rer. pol. vom 1. März 2005 seit dem 01.10.2016 nicht mehr möglich ist. Bereits in dieser Promotionsordnung begonnen Promotionen können noch abgeschlossen werden. Bitte stellen Sie in diesem Fall bis zum 31.03.2017 (Fakultät 15) bzw. bis zum 30.09.2017 (Fakuläten 09, 10, 11, 12 und 13) einen Antrag auf Verbleib in dieser Promotionsordnung. Wird kein Antrag gestellt, gilt

  • ab dem 01.04.2017 für Promovierende der Fakultät 15 die Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität für die Sozialwissenschaftliche Fakultät vom 18. März 2016

bzw.

  • ab dem 01.10.2017 für Promovierende der Fakultäten 09, 10, 11, 12 und 13 die Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität für die Fakultäten 09, 10, 11, 12 und 13 vom 15. September 2016.

 

Bitte beachten Sie, dass trotzdem Ihre Zugangsvoraussetzungen für die neue Promotionsordnung überprüft werden müssen. Welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten:

Nachdem Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid für die neue Promotionsordnung. Ohne diesen Bescheid (bzw. ohne bestehendes Promotionsverhältnis) kann die Dissertation nicht eingereicht werden.