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Informationen zur Masterarbeit im Fach Sprachtherapie

Informationen zur Masterarbeit

(Stand: Dezember 2012)

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit (vgl. PO § 26 Abs. 2) sind neben den in § 21 Abs. 1 genannten Erfordernissen der Nachweis von mindestens 55 Leistungspunkten durch die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtmodulen und dem Wahl- oder Vertiefungsmodul
  • Das Deckblatt sollte enthalten:
    • Masterarbeit für den MA-Studiengang Sprachtherapie an der LMU München
    • Titel der Arbeit
    • Name Verfasser/in (Matrikelnummer, volle Adresse, Telefon, E-Mail separat auf der ersten Seite aufführen)
    • Name Erstgutachter/in, Zweitgutachter/in (deren aktuelle Post- und E-Mailadressen separat auf der ersten Seite aufführen)
  • Die Anmeldung erfolgt zwei Wochen vor Beginn der Bearbeitungsfrist.
  • Der Anmeldetermin wird durch Aushang auf dem Schwarzen Brett und Internetseite des Prüfungsamtes und durch das Sekretariat des MA-Studienganges Sprachtherapie bekannt gegeben. Er fällt in der Regel auf den 14. Januar eines jeden Jahres. Das Anmeldeformular soll davor bei Frau Grebner abgegeben werden.,
  • Anmeldung im Prüfungsamt durch Frau Vurnek.
  • Nach der MAA-AN und -AB kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.

  • Begleitend zur Abschlussarbeit ist ein Forschungskolloquium zu belegen

Die Masterarbeit (vgl. PO § 26)

  • Bei der Themenstellung sind Wünsche der Kandidatin/des Kandidaten zu berücksichtigen.
  • Die Abschlussarbeit ist in drei Exemplaren beim Prüfungsamt (Geschäftsstelle des Promotionsausschusses), D 020, einzureichen.
  • Die Arbeit muss maschinengeschrieben und gebunden sein. Ein Abstract, eine Inhaltsübersicht sowie ein Literaturverzeichnis sind beizufügen.
  • In der gebundenen Arbeit ist auf einem separaten Blatt eine eigenhändig unterschriebene Versicherung als letzte Seite miteinzubinden, in der bestätigt wird, dass der Bewerber/die Bewerberin sie selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihm/ihr angegebenen Hilfsmittel benutzt hat:
    • „Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe.“
  • Abgabe der Arbeit: 6 Monate nach Arbeitsbeginn beim Prüfungsamt. Aufgrund der coronabedingten Änderungen erfolgt die Abgabe postalisch (Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München, z.H. Roberta Vurnek). Es zählt der Poststempel.
  • Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Stellungnahme des Betreuers oder ärztlichem Attest einmalig um maximal sechs Wochen verlängert werden.
  • Wird die Arbeit von beiden Gutachtern mit »ausreichend« oder besser bewertet, so ist die Arbeit bestanden.
  • Bei Nichtbestehen kann die Arbeit nur einmal mit neuem Thema zu Beginn der Vorlesungszeit des übernächsten Semesters wiederholt werden.