Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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OES Informationen zur MA-Arbeit / mündlichen Abschlussprüfung

(Stand: Januar 2017)

--> Anmeldung

--> Die Master- bzw. Magister-Arbeit

--> Gutachterkriterien für die Magister- oder Masterarbeit

--> Die mündliche Abschlussprüfung

 

Merkblatt zur Masterarbeit im ESG Osteuropastudien

(Stand: Januar 2017)

Anmeldung:

- MA-Studierende müssen bereits rechtzeitig vor der Anmeldung zur Masterarbeit (spätestens im Laufe des 3. Semesters) mit der Prüferin bzw. dem Prüfer Kontakt aufnehmen, um ein Thema für die Masterarbeit zu besprechen.

Hilfreich dafür ist ein kleines Exposé mit ersten Ideen/Thesen, welches Sie in die Sprechstunde mitbringen, außerdem bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular mit, das Sie Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin zur Unterzeichnung vorlegen.

Bitte besprechen Sie zu diesem Termin mit Ihrem Erstgutachter auch die Wahl Ihres Zweitgutachters/Ihrer Zweitgutachterin und vereinbaren Sie auch mit dem Zweitgutachter/der Zweitgutachterin einen Termin.

Prüfungsberechtigt sind grundsätzlich die Personen, die in Ihrem Schwerpunktfach eine Prüfungsberechtigung für Masterabschlüsse habe. Die Informationen dazu bekommen Sie an den jeweiligen Instituten/Fachbereichen.

- den Anmeldetermin entnehmen Sie bitte den Terminen: Bitte reichen Sie bis dahin das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular bei Frau Vurnek unter Vorlage von:

HochschulreifezeugnisImmatrikulationsbescheinigung undPersonalausweis

ein.

- Die Anmeldung findet immer Anfang MÄrz/September statt und erfolgt durch das Prüfungsamt (Frau Vurnek)

(Achtung: Sollten Sie sich begründet erst nach dem Anmeldetermin anmelden können, ist dies nur bis Ende dieser Monate möglich; nehmen Sie bitte mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Anmeldetermin Kontakt mit Frau Vurnek auf, der Termin muß zwei Monate vorher verbindlich festgelegt werden. Eine Anmeldung nach den Fristen im März oder September  ist nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.)

- Abgabe der Masterarbeit nach 4 Monaten

- die mündliche Prüfung findet in der Regel Mitte/Ende September statt und muss direkt mit den Gutachtern vereinbart werden (weitere Hinweise siehe § 19 Prüfungsordnung)

- Achtung: Diejenigen, die sich aufgrund von Praktika und Auslandsaufenthalten nicht im März anmelden möchten, können sich zum nächsten Mal erst im September 2017 anmelden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall spätestens im Juli direkt Kontakt mit Frau Vurnek auf, um einen Anmeldetermin für September zu vereinbaren. Die Anmeldung erfolgt dann direkt über das Prüfungsamt. Achtung: Der Termin muß zwei Monate vor dem gewünschten Anmeldetermin mit Frau Vurnek verbindlich festgelegt werden.

Die Master- bzw. Magister-Arbeit (vgl. PO § 17):

- die Arbeit muss dem Studienschwerpunkt entnommen werden und soll mit einem Umfang von ca. 24.000 Wörtern inkl. Fußnoten und Literatur (ca. 60 bis 80 Seiten) in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden

- die Arbeit muss maschinengeschrieben, paginiert und gebunden sein; ein Lebenslauf des Verfassers/der Verfasserin ist anzufügen. Das Deckblatt sollte enthalten:

Elitestudiengang »Osteuropastudien«LMU MünchenInstitut (Studienschwerpunkt)Magisterarbeit / MasterarbeitTitel der ArbeitName Verfasser/in (Matrikelnummer, volle Adresse, Telefon, E-Mail separat auf der ersten Seite aufführen)Name Erstgutachter/in und Name Zweitgutachter/in (deren aktuelle Post- und E-Mailadressen separat auf der ersten Seite aufführen)

- in der gebundenen Arbeit ist auf einem separaten Blatt eine eidesstattliche Versicherung als letzte Seite miteinzubinden, in der bestätigt, dass der Bewerber/die Bewerberin sie selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihm/ihr angegebenen Hilfsmittel benutzt hat:

„Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Die Arbeit enthält keine mit KI-Unterstützung generierten Textpassagen." (Datum, Unterschrift)

- Abgabe der Arbeit: 4 Monate nach der Anmeldung in 3 Exemplaren beim Prüfungsamt

- wird die Arbeit von beiden Gutachtern mit »ausreichend« oder besser bewertet, so ist die Arbeit bestanden

- bei Nichtbestehen kann die Arbeit einmal (mit neuem Termin) wiederholt werden

Gutachterkriterien für die Magister- oder Masterarbeit

- Prägnanz der Problemstellung und –verarbeitung

- Aufarbeitung des Forschungsstandes

- Stringenz der Durchführung (Gliederung, Aufbau, Kohärenz, Argumentation usw.)

- Umgang mit fachwissenschaftlicher Begrifflichkeit

- Nutzung der Fachliteratur/Bibliographie

- Methodische Reflektiertheit

- Empirische Basis

- Sprachlich-stilistische Qualität und Lesbarkeit

- Formale Aspekte (Zitierweise, Layout)

Die mündliche Abschlussprüfung (vgl. PO § 19)

- die mündliche Prüfung wird in deutscher oder englischer Sprache abgehalten

- die mündliche Prüfung ist von einem Prüfer oder zwei Prüfern jeweils in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzenden abzunehmen. Der Prüfer bzw. einer der Prüfer muss zu den Prüfern der Master- bzw. Magisterarbeit gehören.

- die mündliche Prüfung besteht aus einem 15-minütigen Vortrag und einer 15-minütigen Disputation über die Arbeit sowie einer 30-minütigen Kenntnisprüfung im Studienschwerpunkt

- die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn die Leistung mit „ausreichend“ oder besser bewertet wird

- eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann innerhalb des nächsten Semesters einmal wiederholt werden