Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Hinweise zur Masterarbeit

Informationen zur Masterarbeit in den Studiengängen

Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Gehörlosenpädagogik (PO 2011 und PO 2015)

Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Schwerhörigenpädagogik (PO 2011 und PO 2015)

Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Gehörlosenpädagogik (Modellstudiengang) (PO 2011 und PO 2015)

Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang (PO 2011 und PO 2015)

(Stand: Juni 2022)

Das Deckblatt sollte enthalten:

  • Masterarbeit für den MA-Studiengang
  • Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Gehörlosenpädagogik oderPrävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Schwerhörigenpädagogik oderPrävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Gehörlosenpädagogik (Modellstudiengang) oderPrävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) − Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang)
  • an der LMU München, Lehrstuhl für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik,
  • Titel der Arbeit,
  • Name Verfasser/in, Matrikelnummer
  • Name Gutachter/in 

Anmeldung im Prüfungsamt durch Frau Vurnek.

Nach der MAA-AN kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.

Bis SS 2022: Abgabe der MAA in 3 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt.

AB WS 2022/23: Abgabe der MAA in 2 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt. Jeder BAA ist eine identische Fassung in elektronischer Form beizulegen.

Nach der MAA-AB kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.

Die Masterarbeit (vgl. PStO § 14)

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus ihrem oder seinem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Soll die Masterarbeit in einer Einrichtung außerhalb der LMU durchgeführt werden, bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses.

Themenwünsche kann die Kandidatin/der Kandidat äußern; die Betreuerin/der Betreuer ist nicht daran gebunden.

Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.

Der Titel der MAA darf abgeändert werden; sollte das Thema durch eine große Änderung nicht mehr erkennbar sein, muss der Betreuer Frau Vurnek bitte per Email bestätigen, dass es sich immer noch um dasselbe Thema handelt.

Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 20 Wochen.

Die Masterarbeit soll 240.000 bis maximal 300.000 Zeichen umfassen.

Bis SS 2022: Abgabe der MAA in 3 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt.

AB WS 2022/23: Abgabe der MAA in 2 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt. Jeder BAA ist eine identische Fassung in elektronischer Form beizulegen.

In jedem Exemplar ist auf der LETZEN Seite schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Diese Seite ist handschriftlich zu unterschreiben.

Der Abgabetermin für die Arbeit ist 20 Wochen nach Anmeldung beim PAGS. 

Die Masterarbeit kann und muss bei einer Bewertung, die schlechter als "ausreichend" (4,0) ist, einmal im nächstmöglichen Termin (im nachfolgenden Semester) wiederholt werden. Eine Rückgabe des Themas der Masterarbeit innerhalb von zwei Wochen ist jedoch nur zulässig, wenn bei der Anfertigung der ersten Arbeit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde."