Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses des Bachelor- und Masterstudiengangs Pädagogik vom 26.07.2012

Beschluss 1: Genehmigung der Belegfristen

 

Der Prüfungsausschuss beschließt folgende Belegfristen für das kommende Wintersemester:  

 

B.A. Pädagogik / Bildungswissenschaft (Haupt- und Nebenfach):
06.-20.09.2012 (Lehrveranstaltungen ab 3. Fachsemester)
12.-18.10.2012 (Lehrveranstaltungen im 1. Fachsemester / Studierende mit Hauptfach Statistik: im 5. Fachsemester)

 

M.A. Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement:
06.-20.09.2012 (Lehrveranstaltungen 3. Fachsemester)
12.-18.10.2012 (Lehrveranstaltungen 1. Fachsemester)

 

Das Prüfungsamt wird gebeten, die Fristen auf seiner Homepage bekannt zu geben.

 

Für das kommende Sommersemester plant der Prüfungsausschuss, voraussichtlich die allgemeinen Belegfristen der LMU für die o.g. Studiengänge zu nutzen.


Beschluss 2: Anmeldetermin BAA

 

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 12.01.2011 zur Bachelorarbeitsanmeldung wird folgendermaßen geändert:


Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit erfolgt bis auf Weiteres und vorbehaltlich einer anderen Regelung im Sommersemester jeweils in der zweiten Vorlesungswoche und im Wintersemester bis zum Ende der zweiten Novemberwoche.

 

Beschluss 3: Regelung zur Teilnahme an Wiederholungsprüfungen

 

Voraussetzung für die Teilnahme an Nachhol- oder Wiederholungsprüfungen, für die keine erneute Prüfungsanmeldung im HISLSF erforderlich ist, weil sie bereits vor dem nächsten Prüfungsanmeldezeitraum stattfinden, ist, dass die/der Studierende zum regulären Prüfungstermin entweder

- angemeldet und anwesend war, die Klausur aber nicht bestanden hat oder

- angemeldet, jedoch nicht anwesend war und

a) für den regulären Prüfungstermin nachträglich innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt ein den Anforderungen entsprechendes schriftliches Attest vorgelegt hat oder

b)  für den regulären Prüfungstermin nachträglich innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt den schriftlichen Nachweis für die Teilnahme an einem anderen, mit ihrem/seinem Studium an der LMU zusammenhängenden, zeitgleich mit der Prüfung stattgefunden habenden Termin vorlegt hat.

 

Das Prüfungsamt wird gebeten, diesen Beschluss auf seiner Homepage bekannt zu geben.

 

Beschluss 4: Prüfungsanmeldung

 

Beschluss 4a): Automatische Prüfungsanmeldung

 

Der folgende Beschluss ändert den Beschluss 2: Pflicht zur Prüfungsanmeldung vom 12.01.2011 folgendermaßen:

 

(nach § 26 Abs. 2 PStO[1] bzw. § 21 Abs. 2 PStO[2] bzw. § 28 Abs. 2 PStO[3])

 

a) Der Prüfungsausschuss beschließt, dass für die Teilnahme an allen Vorleistungen, Modulprüfungen und Modulteilprüfungen des Bachelorstudiengangs „Pädagogik / Bildungswissenschaft“ (Hauptfach / Nebenfach) und des Masterstudiengangs „Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement“ eine verbindliche Prüfungsanmeldung im HISLSF erforderlich ist. Die Prüfungsanmeldung erfolgt  bis auf Weiteres jedes Semester in der 4. und 5. Vorlesungswoche automatisch für alle im jeweiligen Semester laut Spalte 1 der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung empfohlenen Prüfungen, einschließlich der nach der 5. Vorlesungswoche stattfindenden Wiederholungs- und Nachholprüfungen zu Prüfungen, die die/der Studierende in einem vorherigen Versuch noch nicht bestanden hat. Für alle davor stattfindenden Wiederholungs- und Nachholprüfungen gilt Beschluss 3 in diesem Protokoll. Eine Ausnahme bildet die GOP: Zu einer ggf. im Sommersemester angebotenen Nachholprüfung sollen nur Studierende mit einem zum regulären Termin vorgelegten Attest automatisch durch das Prüfungsamt angemeldet werden. Die Anmeldung zu Prüfungen im Rahmen von Seminaren soll wie bisher den durch die Seminarbelegung im LSF verknüpften konkreten Seminartitel auf dem Transcript of Records abbilden.

 

Die unter a) aufgeführten Festlegungen gelten vorbehaltlich einer anderen Regelung bis auf Weiteres und sollen durch das Prüfungsamt sowohl im POS programmiert als auch auf dessen Homepage veröffentlicht werden.

Beschluss 5: Sonstiges

 

Frau Setzer hat eine Anfrage erhalten, ob das Staatsexamen EWS in irgendeiner Form auf ein Bachelor- oder Master-Pädagogik-Studium anrechenbar sei. Der Prüfungsausschuss beschließt, dass das Staatsexamen an sich nicht, jedoch nach individueller Prüfung ggf. die Zulassungsarbeit mit bis zu 9 ECTS angerechnet werden kann.



[1] Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft vom 13. August 2008 bzw. vom 16. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

[2] Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Pädagogik/ Bildungswissenschaft als Nebenfach im Umfang von 30 und 60 ECTS-Punkten für Bachelorstudiengänge und als Nebenfach im Umfang von 15 ECTS-Punkten für den Bachelorstudiengang Psychologie vom 13. August 2008 bzw. 16. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

[3] Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Masterstudiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement vom 11. Oktober 2011.