Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Information zur Masterarbeit

Informationen zur Masterarbeit für den Studiengang M.A. Musikpädagogik

Nach Anlage 2 der PStO für den M.A. Musikpädagogik wird empfohlen, die Masterarbeit im 4. Fachsemester (Winter-/Sommersemester) zu schreiben.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Zulassungsvoraussetzung für die Masterarbeit: Sie müssen erfolgreich an den Modulen P1 – P7 teilgenommen haben.
  • Zulassungsvoraussetzung für das Kolloquium: Sie müssen erfolgreich an den Modulen P1 – P7 und regelmäßig an P11.2 teilgenommen haben.
  • Zulassungsvoraussetzung für das Disputation: Sie müssen erfolgreich an den Modulen P1 – P10, P 11.1 und P11.2 teilgenommen haben.

Themenvergabe

  • Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin in Verbindung, um das Thema Ihrer Masterarbeit abzustimmen. Die Prüfungsberechtigten im M.A. Musikpädagogik werden in nächster Zeit auf der Webseite des Instituts für Musikpädagogik bekanntgegeben.
  • Eine Rückgabe des Themas ist nur einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe möglich.

Anmeldung

  • Wann: siehe Termine
  • Wie: Das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit finden Sie auf unserer Webseite. Auf dem Anmeldeformular füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person aus und lassen den zweiten Abschnitt (Thema der Masterarbeit, Datum, Unterschrift, Stempel) von Ihrem/r Betreuer/in ausfüllen.
  • Wo: Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular ist zusammen mit dem Beiblatt von dem/r Betreuer/in so an das Prüfungsamt weiterzuleiten, dass es der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Pötschke, spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist vorliegt.
  • Einen Nachweis über Ihre Anmeldung erhalten Sie in LSF über "Info über angemeldete Prüfungen".

Bearbeitung

  • Wann: siehe Termine
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt genau 18 Wochen.
  • Die Masterarbeit soll einen Umfang von ca. 120.000 Zeichen haben.
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nicht möglich.

Abgabe

  • Wann: siehe Termine zu unseren Öffnungszeiten.
  • Wo: Die Arbeiten (zwei gebundene Exemplare der Masterarbeit) sind persönlich bei Frau Pötschke, Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, Hauptgebäude, Raum D 203, abzugeben.
  • Den zwei gedruckten Exemplaren der Masterarbeit ist eine identische elektronische Fassung auf einem Datenträger beizufügen (im PDF- und Word-Format).
  • Bei der Abgabe haben Sie schriftlich zu versichern, dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit.

Kolloquium und Disputation

Zum Kolloquium sowie zur Disputation werden Sie automatisch vom Prüfungsamt (PAGS) angemeldet.

Abschluss

Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Studium im laufenden Semester abzuschließen, sollten Sie Ihre Prüfer aus dem aktuellen Semester frühzeitig darauf hinweisen, dass für Abschlusskandidaten ein vorgezogener Notenschluss gilt. Die Prüfungsergebnisse sind im Wintersemester bis zum 28. Februar und im Sommersemester bis zum 31. August zu verbuchen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Instituts für Musikpädagogik.