Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach vorderasiatische Archiologie
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 19. April 2002
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 68
Vorderasiatische Archäologie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Einführungskurs I und II;
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem archäologischen Praktikum;
4. Nachweis von Grundkenntnissen des Akkadischen (Akkadisch I und II).
Der in Nr. 4 genannte Nachweis kann durch einen entsprechenden Nachweis (Grundkurs I und II) einer anderen modernen oder antiken Sprache in Vorderasien (z.B. Arabisch, Türkisch, Persisch, Russisch, Armenisch, Georgisch, Hebräisch, Sumerisch, Hethitisch, Armäisch, Osmanisch) oder von Grundkenntnissen des Alt-Griechischen (Graecum) ersetzt werden.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse über Methoden und Arbeitsmittel des Fachs;
2. Grundkenntnisse über Chronologie, Geographie und Forschungsgeschichte;
3. Überblickskenntnisse der archäologischen Denkmäler aus dem Bereich Vorderasiens.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung erfolgt mündlich (Dauer etwa 45 Minuten) mit Fragen aus den unter Absatz 2 genannten Gebieten.
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.