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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach vorderasiatische Archiologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 19. April 2002

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 68

Vorderasiatische Archäologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Einführungskurs I und II;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren;

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem archäologischen Praktikum;

4. Nachweis von Grundkenntnissen des Akkadischen (Akkadisch I und II).

Der in Nr. 4 genannte Nachweis kann durch einen entsprechenden Nachweis (Grundkurs I und II) einer anderen modernen oder antiken Sprache in Vorderasien (z.B. Arabisch, Türkisch, Persisch, Russisch, Armenisch, Georgisch, Hebräisch, Sumerisch, Hethitisch, Armäisch, Osmanisch) oder von Grundkenntnissen des Alt-Griechischen (Graecum) ersetzt werden.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse über Methoden und Arbeitsmittel des Fachs;

2. Grundkenntnisse über Chronologie, Geographie und Forschungsgeschichte;

3. Überblickskenntnisse der archäologischen Denkmäler aus dem Bereich Vorderasiens.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt mündlich (Dauer etwa 45 Minuten) mit Fragen aus den unter Absatz 2 genannten Gebieten.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.