Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Volkskunde/Europäische Ethnologie
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 24. Januar 2005
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 67
Volkskunde/Europäische Ethnologie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Grundkursen I und II;
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung;
4. Kenntnisse in Latein oder in einer europäischen Sprache, die nicht Mutter- oder Schulsprache des Studenten ist. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Überblick über die Einführungs- und Handbuchliteratur, über Stoffbereiche und Fragestellungen der Volkskunde/Europäische Ethnologie.
2. Kenntnis theoretischer und methodologischer Grundbegriffe;
3. Einblick in ein spezielles Themenfeld der Volkskunde/Europäische Ethnologie.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (2 Stunden) mit Fragen zu den in Absatz 2 Nrn. 1 bis 3 genannten Inhalten.
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.