Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Volkskunde/Europäische Ethnologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 24. Januar 2005

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 67

Volkskunde/Europäische Ethnologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Grundkursen I und II;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren;

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung;

4. Kenntnisse in Latein oder in einer europäischen Sprache, die nicht Mutter- oder Schulsprache des Studenten ist. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Überblick über die Einführungs- und Handbuchliteratur, über Stoffbereiche und Fragestellungen der Volkskunde/Europäische Ethnologie.

2. Kenntnis theoretischer und methodologischer Grundbegriffe;

3. Einblick in ein spezielles Themenfeld der Volkskunde/Europäische Ethnologie.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (2 Stunden) mit Fragen zu den in Absatz 2 Nrn. 1 bis 3 genannten Inhalten.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.