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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Tibetologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 41

Tibetologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an

1. zwei Lehrveranstaltungen „Klassisches Tibetisch I und II“ und

2. zwei sonstigen tibetologischen Lehrveranstaltungen.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse des Klassischen Tibetisch,

2. Fähigkeit zur Übersetzung einfacher Tibetischer Texte mit Hilfe eines Wörterbuchs,

3. Tibetologisches Grundwissen.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung, die

1. die Übersetzung und grammatische Interpretation eines leichten tibetischen Textes (mit Wörterbuch) sowie

2. die Beantwortung von Fragen zu Tibetologischer Forschung zum Inhalt hat.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „ nicht bestanden“ bewertet.