Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Theaterwissenschaft

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 22. September 2006

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 39

Theaterwissenschaft

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an

a) der Vorlesung Theaterarbeit heute,

b) einem Proseminar I oder einer Vorlesung Grundkurs Theaterwissenschaft,

c) einem Proseminar I mit Vorlesung Theater analysieren (Hausarbeit und Testat) und

d) zwei Proseminaren II, wovon ein Proseminar II aus den Bereichen Schauspiel, Musiktheater, Tanztheater, Figurentheater, Performance und das andere aus einem anderen Bereich zu wählen ist.

2. Nachweise von Kenntnissen in Englisch und einer weiteren Sprache. Die weitere Sprache darf nicht Muttersprache des Studenten sein. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundlagen der Methodologie des Faches, Beherrschung der wissenschaftlichen Techniken

2. Grundkenntnisse über die Geschichte des europäischen und nordamerikanischen Theaters von den Anfängen bis zur Gegenwart

3. Kenntnis des Theatersystems in der Bundesrepublik Deutschland und der Theaterproduktion

4. Kenntnis repräsentativer Werke aus den Bereichen Schauspiel, Oper und Theatertanz

Die in Absatz 2 Nrn. 1 bis 3 genannten Prüfungsinhalte werden mit Bezug auf die als einschlägig gekennzeichneten, für das Grundstudium obligatorischen Vorlesungen festgelegt.

Repräsentative Werke aus den Bereichen Schauspiel, Oper und Theatertanz führt die Lektüreliste des Instituts für Theaterwissenschaft auf. Jeweils in dem Semester, das dem Prüfungssemester vorausgeht, werden diejenigen zehn Werke bekannt gegeben, auf die sich Prüfungsfragen beziehen können.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird in Form einer dreistündigen Klausur abgehalten.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit einer Note bewertet.