Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach spätantike und byzantinische Kunstgeschichte
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 22. September 2006
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 55
Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis des Latinums § 50 Abs. 1 Nr. 3 gilt entsprechend;
2. Nachweis ausreichender griechischer Sprachkenntnisse. Dieser Nachweis ist entweder durch Vorlage eines Zeugnisses über ein Graecum, andernfalls durch eine schriftliche vom Institut durchgeführte Klausur (90 Minuten) zu erbringen, die mit mindestens „ausreichend“ bewertet sein muss;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Proseminaren
• Einführung in die Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte
• Ikonographie
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse der Methoden und Arbeitsmittel des Faches;
2. Kenntnis der Hauptdenkmäler der spätantiken und byzantinischen Kunst im Überblick.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung wird in Form einer schriftlichen Klausur abgelegt und dauert 3 Stunden (180 Minuten).
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.