Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Sonderpädagogik

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 37

Sonderpädagogik

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

1. einer Einführung in empirische Forschungsmethoden mit Statistik

2. einer Einführung in geisteswissenschaftliche Forschungsmethoden

3. einem Proseminar aus dem Studienschwerpunkt Theorien und Systeme der Pädagogik, das mit einer Einführung in wissenschaftliches Arbeiten verbunden ist

4. einem weiteren Proseminar fakultativ aus einem der folgenden Studienschwerpunkte

          • Anthropologische Grundlagen von Bildung und Erziehung

          • Prozesse der Entwicklung und Erziehung

          • Gesellschaftliche Bedingungen von Bildung und Erziehung

          • Geschichte der Pädagogik und Vergleichende Pädagogik

          • Theorie und Praxis pädagogischer Institutionen

5. zwei weiteren Proseminaren je einer sonderpädagogischen Fachrichtung

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Methoden- und Statistikkenntnisse

2. Grundkenntnisse der Theorien und Systeme der Pädagogik und Sonderpädagogik

(vgl. Absatz 1 Nrn. 3 und 5).

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer Klausur mit drei Stunden Arbeitszeit und einer ca. 20-minütigen mündlichen Prüfung.

Die Klausur wird im Bereich „Theorien und Systeme der Pädagogik“ geschrieben. Es werden drei Prüfungsthemen zur Auswahl gestellt.

Die mündliche Prüfung findet in einer sonderpädagogischen Fachrichtung statt, aus der einer der beiden Leistungsnachweise gemäß Absatz 1 Nr. 5 vorgelegt wurde. Bei der Meldung zur Prüfung ist die gewählte sonderpädagogische Fachrichtung anzugeben.

 

(4)  Bewertung und Wiederholung

Die Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen Prüfungsteil.