Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Slawische Philologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 30. August 1994

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 52

Slawische Philologie

 

(1) Die Zwischenprüfung im Fach Slawische Philologie wird nach Wahl des Studenten in einem der Teilgebiete Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Tschechisch, Kroatisch/Serbisch oder Bulgarisch abgelegt.

 

(2)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Sprachtestschein (für alle Sprachen im 4. Semester)

2. Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an den Grundkursen A und B

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs Sprachwissenschaft

4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs Literaturwissenschaft

5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer sprachwissenschaftlichen Übung

6. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer literaturwissenschaftlichen Übung.

 

(3)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Angemessene Sicherheit im Umgang mit der gewählten Sprache

2. Vertrautheit mit den Grundgegebenheiten der slawischen Sprachen und Völker

3. Kenntnis der Grundzüge der Literaturgeschichte in der gewählten Sprache

4. Grundkenntnisse des Altkirchenslawischen

5. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprachwissenschaft

6. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Literaturwissenschaft

7. Befähigung zu einfachen sprach- und literaturwissenschaftlichen Analysen

8. Vertrautheit mit den in der Lektüreliste angegebenen literarischen Werken.

 

(4)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus je einer mündlichen Prüfung (Dauer jeweils 20 Minuten) in Sprach- und Literaturwissenschaft.

 

(5)  Bewertung

Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen Prüfungsteil.