Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Sinologie
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 18. April 1990
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 62
Sinologie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Kursen bzw. Übungen:
• Chinesische Hochsprache I
• Chinesische Hochsprache II
• Klassisches Chinesisch I
• Klassisches Chinesisch II
• 1 Grundkurs
• 1 Proseminar
2. regelmäßige Teilnahme an folgenden Kursen bzw. Übungen:
• Sprachkurs im modernen Chinesisch
• Lektüre im modernen Chinesisch
• 1 Proseminar
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse zu Geschichte, Kultur (von den Anfängen bis zur Gegenwart) und Landeskunde Chinas;
2. Grundkenntnisse in der Chinesischen Hochsprache.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen:
1. einer Klausur (45 Minuten) zur Feststellung der Kenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 1;
2. einer mündlichen Prüfung (ca. 15 Minuten) zur Feststellung der Kenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 2.
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen Prüfungsteil.