Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Sinologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 18. April 1990

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 62

Sinologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Kursen bzw. Übungen:

• Chinesische Hochsprache I

• Chinesische Hochsprache II

• Klassisches Chinesisch I

• Klassisches Chinesisch II

• 1 Grundkurs

• 1 Proseminar

2. regelmäßige Teilnahme an folgenden Kursen bzw. Übungen:

• Sprachkurs im modernen Chinesisch

• Lektüre im modernen Chinesisch

• 1 Proseminar

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse zu Geschichte, Kultur (von den Anfängen bis zur Gegenwart) und Landeskunde Chinas;

2. Grundkenntnisse in der Chinesischen Hochsprache.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen:

1. einer Klausur (45 Minuten) zur Feststellung der Kenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 1;

2. einer mündlichen Prüfung (ca. 15 Minuten) zur Feststellung der Kenntnisse gemäß Absatz 2 Nr. 2.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen Prüfungsteil.