Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Religionswissenschaft

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 75

Religionswissenschaft

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Grundkurs Religionswissenschaft;

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar aus dem Bereich Historische Religionswissenschaft;

4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar aus dem Bereich Systematische Religionswissenschaft;

5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Sprachkurs in einer außereuropäischen Quellensprache.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundwissen in Systematischer Religionswissenschaft;

2. Grundwissen in Historischer Religionswissenschaft am Beispiel einer der folgenden vom Kandidaten auszuwählenden Religionen:

a) Religionen früher Hochkulturen

b) Judentum, Islam

c) Christentum

d) Hinduismus, Buddhismus, Ostasiatische Religionen

e) Religionen schriftloser Kulturen, Religiöse Zeitgeschichte, Interreligiöse Begegnung;

3. Grundkenntnisse in einer außereuropäischen Quellensprache.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird in Form einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer abgenommen.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.