Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Provinzialrömische Archiologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 70

Provinzialrömische Archäologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren und einer quellenkundlichen Übung.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse über Forschungsgeschichte, Aufgaben, Quellen und Methoden der Provinzialrömischen Archäologie;

2. Grundkenntnisse über wichtige archäologische Denkmäler und Kleinfundgattungen der Provinzialrömischen Archäologie;

3. Kenntnisse über die Archäologie einer römischen Provinz des lateinischen Westens.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (Dauer ca. 30 Minuten) mit Fragen aus den unter Absatz 2 genannten Gebieten.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.