Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Politische Wissenschaft

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 10. November 2005

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 36

Politische Wissenschaft

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

• Grundkurs „Einführung in die Politische Theorie“;

• Grundkurs „Einführung in die Politischen Systeme“;

• Grundkurs „Einführung in die Internationalen Beziehungen“;

• zwei Übungen, die frei gewählt werden können.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Erforderlich sind Grundkenntnisse in der Begriffsbildung sowie in den Disziplinen der Politischen Wissenschaft: Politische Theorie, Politische Systemlehre, Internationale Beziehungen.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreiteiligen schriftlichen Prüfung, in den in Absatz 2 aufgeführten Disziplinen. Für jede Disziplin stehen zwei Themen zur Wahl. Die drei Teilprüfungen werden nacheinander an einem Tag durchgeführt. Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils 1 Stunde; die Pausen zwischen den Teilprüfungen betragen jeweils etwa 15 Minuten.

 

(4)  Bewertung und Wiederholung

Die Leistungen in den Teilprüfungen werden jeweils mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Die Zwischenprüfung gilt insgesamt als bestanden, wenn alle drei Teilprüfungen mit „bestanden“ bewertet wurden. Die Wiederholung beschränkt sich auf die nicht bestandenen Teilprüfungen.