Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Phonetik und Sprachliche Kommunikation

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 71

Phonetik und Sprachliche Kommunikation

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den Proseminaren:

a) Einführung in die Phonetik und Sprachliche Kommunikation I,

b) Einführung in die Phonetik und Sprachliche Kommunikation II,

c) Phonetische Transkription I und

d) Phonetische Transkription II.

2. Nachweis englischer Sprachkenntnisse. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse in der deskriptiven Phonetik und Phonologie sowie in der Signalphonetik;

2. Vertiefte Kenntnisse in einem Bereich der Experimentalphonetik (Artikulation, Akustik, Perzeption).

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer 3-stündigen Klausur zu den beiden in Absatz 2 genannten Bereichen.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.