Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Phonetik und Sprachliche Kommunikation
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 71
Phonetik und Sprachliche Kommunikation
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den Proseminaren:
a) Einführung in die Phonetik und Sprachliche Kommunikation I,
b) Einführung in die Phonetik und Sprachliche Kommunikation II,
c) Phonetische Transkription I und
d) Phonetische Transkription II.
2. Nachweis englischer Sprachkenntnisse. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse in der deskriptiven Phonetik und Phonologie sowie in der Signalphonetik;
2. Vertiefte Kenntnisse in einem Bereich der Experimentalphonetik (Artikulation, Akustik, Perzeption).
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer 3-stündigen Klausur zu den beiden in Absatz 2 genannten Bereichen.
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.