Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Pädagogik

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 33

Pädagogik

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

1. einer Einführung in empirische Forschungsmethoden mit Statistik

2. einer Einführung in geisteswissenschaftliche Forschungsmethoden

3. einem Proseminar aus dem Studienschwerpunkt Theorien und Systeme der Pädagogik, das mit einer Einführung in wissenschaftliches Arbeiten verbunden ist

4. zwei weiteren Proseminaren fakultativ aus zwei der folgenden Studienschwerpunkte

          • Anthropologische Grundlagen von Bildung und Erziehung

          • Prozesse der Entwicklung und Erziehung

          • Gesellschaftliche Bedingungen von Bildung und Erziehung

          • Geschichte der Pädagogik und Vergleichende Pädagogik

          • Theorie und Praxis pädagogischer Institutionen.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Methoden- und Statistikkenntnisse

2. Grundkenntnisse der Theorien und Systeme der Pädagogik und der gemäß Absatz 1 Nr. 4 gewählten Studienschwerpunkte zusammen mit der Fähigkeit, mit diesen Kenntnissen problemorientiert umzugehen.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer Klausur mit drei Stunden Arbeitszeit und einer ca. 20-minütigen mündlichen Prüfung.

Die Klausur wird im Studienschwerpunkt Theorien und Systeme der Pädagogik geschrieben. Es

werden drei Prüfungsthemen zur Auswahl gestellt.

Die mündliche Prüfung findet in den beiden anderen im Grundstudium gewählten Studienschwerpunkten statt. Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Kandidat sie an.

 

(4)  Bewertung und Wiederholung

Die Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf den

nicht bestandenen Prüfungsteil.