Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Albanologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 76

Neogräzistik

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem zweisemestrigen Proseminar „Einführung in die Neugriechische Literaturwissenschaft" I und II;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem weiteren neogräzistischen Proseminar zu einem literaturwissenschaftlichen Thema;

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den drei Sprachkursen Neugriechisch I, II, III beziehungsweise Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem vom Institut angebotenen Sprachtest; in Ausnahmefällen können auf Antrag andere Nachweise über griechische Sprachkenntnisse vom Institut für Byzantinistik, Neugriechische Philologie und Byzantinische Kunstgeschichte als gleichwertig anerkannt werden;

4. Nachweis englischer oder französischer Sprachkenntnisse. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Angemessene Sicherheit im Gebrauch der neugriechischen Sprache;

2. Kenntnis der Grundzüge der Neugriechischen Literaturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts;

3. Vertrautheit mit den Grundbegriffen und Arbeitsmethoden der Literaturwissenschaft;

4. Gründliche Kenntnis von ausgewählten Werken der neugriechischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts aus verschiedenen Gattungen; die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen, vom Institut für Byzantinistik, Neugriechische Philologie und Byzantinische Kunstgeschichte bekannt gegebenen Lektüreliste.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich und besteht aus zwei Teilen:

1. Sprache

Übersetzung eines deutschen Prosatextes in das Neugriechische;

2. Literaturwissenschaft

Interpretation eines von zwei zur Wahl gestellten literarischen Texten anhand von beigegebenen Leitfragen; die Werke entstammen der jeweils bekannt gegebenen Lektüreliste für die Zwischenprüfung.

Die Bearbeitungszeit für den Sprachteil beträgt 90 Minuten, die für den literaturwissenschaftlichen Teil 150 Minuten.

 

(4)  Bewertung und Wiederholung

Die Prüfungsleistungen werden in beiden Teilen mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Zwischenprüfung ist als ganze bestanden, wenn beide Teile mit „bestanden“ bewertet wurden. Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen Prüfungsteil.