Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Neuere Deutsche Literaturwissenschaft

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

§ 29

Neuere deutsche Literatur

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

  1. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an
    1. je einem vierstündigen Einführungsseminar in den Fächern Germanistische Linguistik, Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters und Neuere deutsche Literatur,
    2. zwei Proseminaren in Neuerer deutscher Literatur,
    3. einem Proseminar wahlweise in Germanistischer Linguistik oder Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters und
    4. einer Lehrveranstaltung aus dem Lehrangebot „Grundwissen Antike Traditionen“.
  2. § 27 Abs. 1 Nr. 2 gilt entsprechend (= Nachweis von Kenntnissen in zwei Sprachen, die nicht Muttersprache des Studenten sind).

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Neuerer deutscher Literatur, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

  • Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden der Literaturwissenschaft
  • Fähigkeit zur Analyse literarischer Texte
  • auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über zwei Gebiete der deutschen Literatur zwischen dem 16. Jahrhundert und der Gegenwart.

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.