Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Geschichte und Kultur des Nahen Orients sowie Turkologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. Oktober 1989

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 57

Geschichte und Kultur des Nahen Orients sowie Turkologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Sprachschein Türkisch oder Persisch und erfolgreiche Teilnahme an einem Grundkurs der jeweils anderen Sprache;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Angemessene Kenntnisse der türkischen und persischen Sprache;

2. Vertrautheit mit Methoden und Arbeitsmitteln des Faches;

3. Kenntnis der islamischen Geschichte, Kultur und Religion in Grundzügen.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus

1. einem sprachlichen Teil in Form der schriftlichen Übersetzung wahlweise eines türkischen oder persischen Prosatextes ins Deutsche (Bearbeitungszeit 2 Stunden);

2. einem fachlichen Teil in Form einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer.

 

(4)  Bewertung und Wiederholung

Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf die nicht bestandene Prüfungsleistung.