Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Musikwissenschaft
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 32
Musikwissenschaft
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
1. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
2. Einführung in das Studium der Musikwissenschaft;
3. ein Grundkurs Satzlehre oder erfolgreiche Teilnahme an einem Einstufungstest;
4. eine zweisemestrige Übung Quellen und Notation I, II;
5. sieben Übungen in historischer Satzlehre (Liturgische Einstimmigkeit, mittelalterliche Mehrstimmigkeit, Palestrinasatz, Generalbass, Vierstimmiger Satz: Bachchoral, Harmonik des 18. und 19. Jahrhunderts, Instrumente und Partitur);
6. zwei Proseminare.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Vertrautheit mit den Methoden und Arbeitsmitteln der Musikwissenschaft;
2. Grundkenntnisse über Epochen der Musikgeschichte und musikalische Gattungen;
3. Vertrautheit mit musikalischen Werken, die repräsentativ für die einzelnen Epochen und Gattungen sind.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus
1. einer zweistündigen Klausur;
2. einer mündlichen Prüfung von ca. 20 Minuten Dauer.
(4) Bewertung und Wiederholung
Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die
Wiederholung beschränkt sich auf die nicht bestandene Prüfungsleistung.