Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Musikwissenschaft

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 32

Musikwissenschaft

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

1. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

2. Einführung in das Studium der Musikwissenschaft;

3. ein Grundkurs Satzlehre oder erfolgreiche Teilnahme an einem Einstufungstest;

4. eine zweisemestrige Übung Quellen und Notation I, II;

5. sieben Übungen in historischer Satzlehre (Liturgische Einstimmigkeit, mittelalterliche Mehrstimmigkeit, Palestrinasatz, Generalbass, Vierstimmiger Satz: Bachchoral, Harmonik des 18. und 19. Jahrhunderts, Instrumente und Partitur);

6. zwei Proseminare.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Vertrautheit mit den Methoden und Arbeitsmitteln der Musikwissenschaft;

2. Grundkenntnisse über Epochen der Musikgeschichte und musikalische Gattungen;

3. Vertrautheit mit musikalischen Werken, die repräsentativ für die einzelnen Epochen und Gattungen sind.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus

1. einer zweistündigen Klausur;

2. einer mündlichen Prüfung von ca. 20 Minuten Dauer.

 

(4)  Bewertung und Wiederholung

Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die

Wiederholung beschränkt sich auf die nicht bestandene Prüfungsleistung.