Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Albanologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 24. Januar 2005

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 26

Mittlere und Neuere Kunstgeschichte

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis von Kenntnissen in:

a) Latein oder

b) neben der Muttersprache und der deutschen Sprache zwei weiteren Sprachen, wenn der Student aus einem außerhalb von Westeuropa liegenden Land kommt, oder

c) der arabischen, persischen oder türkisch/osmanischen Sprache, wenn Geschichte der Islamischen Kunst als Studienschwerpunkt gewählt wurde.

 § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend. In begründeten Ausnahmefällen kann vom Promotionsausschuss (§ 3 Magisterprüfungsordnung) gestattet werden, den Nachweis der Sprachkenntnisse erst bei der Meldung zur Magisterprüfung zu führen.

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei verschiedenen Propädeutika;

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse über Methoden und Arbeitsmittel des Fachs,

2. Kenntnisse zur Kunst in München (wichtige Baudenkmäler, Museumsbestände),

3. Überblickskenntnisse zur europäischen Kunstgeschichte, wahlweise auch zur Geschichte der Islamischen Kunst (gewonnen aus Propädeutika, Proseminaren, Vorlesungen, insbesondere Stoff der Überblicksvorlesung des laufenden Semesters, sowie aus dem selbständigen Studi-um: Kunstwerke, Fachliteratur).

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur (Dauer 120 Minuten) mit Fragen aus

den unter Absatz 2 genannten Gebieten.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.