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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Klassische Philologie: Lateinische Philologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 46

Klassische Philologie: Lateinische Philologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei lateinischen Proseminaren;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer altertumswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung;

3. der jeweils in einem Kolloquium oder in einer Klausur erbrachte Nachweis über die erfolgreiche Lektüre von zwei lateinischen Prosaikern und zwei Dichtern;

4. Graecum (Wenn das Griechische erst nach dem Abitur erlernt wird, ist der Nachweis des Graecums im Ausnahmefall spätestens bis zum Eintritt in das erste Hauptseminar zu führen.);

5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren oder Übungen aus dem weiteren Bereich der Altertumswissenschaft (Griechische Philologie, Alte Geschichte, Klassische Archäologie, antike Philosophie, fachbezogene Sprachwissenschaft) oder aus dem Bereich des Mittel- oder Neulateins; eine dieser beiden Veranstaltungen kann der Lateinischen Philologie entstammen;

6. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Angemessene Kenntnis der lateinischen Sprache;

2. auf Lektüre beruhende Kenntnis in der lateinischen Literatur;

3. Grundkenntnisse in Methoden und Arbeitsmitteln der lateinischen Philologie;

4. Grundkenntnisse in antiker Geschichte und Mythologie und in der lateinischen Metrik;

5. Fähigkeit, einen lateinischen Text zu interpretieren.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und besteht aus einer lateinisch-deutschen Übersetzung mit Zusatzfragen aus den Prüfungsanforderungen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 4 sowie einer Interpretation desselben lateinischen Textes (Bearbeitungszeit insgesamt drei Stunden). Die Prüfung bildet für die Bewertung eine Einheit.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfung wird mit den Prädikaten „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.