Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik)

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 31

Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an

a) einem Seminar der Stufe 1 (Einführungsseminar) in Allgemeiner und vergleichender Literaturwissenschaft,

b) zwei Seminaren der Stufe II (Proseminar) in Allgemeiner und vergleichender Literaturwissenschaft und

c) zwei Klausuren, in denen Kenntnisse in zwei Sprachen, die nicht Muttersprache des Studenten sind, und den entsprechenden Literaturen überprüft werden. Anstelle der letztgenannten Nachweise genügt jeweils der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an Hauptseminaren in der entsprechenden Fremdsprachenphilologie.

2. Nachweis von Kenntnissen in Latein oder vergleichbare Kenntnisse einer einen ganzen Kulturkreis umspannenden Sprache (Altgriechisch, Kirchenslawisch, Hebräisch, Klassisches Arabisch, Sanskrit oder Klassisches Chinesisch). § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Allgemeiner und vergleichender Literaturwissenschaft, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

1. Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden der Literaturwissenschaft

2. Fähigkeit zur Analyse literarischer Texte

3. Kenntnis zentraler Texte der Weltliteratur.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

1. Die Zwischenprüfung ist schriftlich.

2. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von vier Stunden.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.