Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Klassische Archäologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 49

Klassische Archäologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis lateinischer und altgriechischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

a) einem einführenden Proseminar (in griechischer oder römischer Archäologie) und

b) zwei Proseminaren (je eines in griechischer und römischer Archäologie) oder

einem Proseminar (in griechischer oder römischer Archäologie) und einer Übung;

mit dem Besuch der unter a) und b) aufgeführten Veranstaltungen müssen beide Bereiche (griechische und römische Archäologie) abgedeckt werden.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse über Methoden und Arbeitsmittel des Faches;

2. Kenntnisse der antiken Denkmäler in den Münchener Museen;

3. Übersichtskenntnisse der griechischen und römischen Archäologie (etwa von der geometrischen Kunst bis zum Untergang des weströmischen Reiches).

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.