Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Judaistik

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 51

Judaistik

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis des biblischen Hebraicums;

2. Besuch zweier Proseminare zur Erweiterung der in Nr. 1 genannten Grundkenntnisse im Bereich des mittelalterlichen und rabbinischen Hebräisch;

3. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Angemessene Sicherheit in der Grammatik des biblischen und nachbiblischen Hebräisch;

2. Vertrautheit mit den im Lektüreplan angegebenen Werken zur jüdischen Religion und Literaturgeschichte.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreistündigen schriftlichen Klausur über einen unvokalisierten, nachbiblisch-hebräischen Text von etwa 200 Worten Länge, der ins Deutsche übersetzt werden soll. Besonders gekennzeichnete Stellen sind grammatisch oder sachlich zu erläutern.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.