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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Japanologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 19. April 2002

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 61

Japanologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Proseminaren;

2. Erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs Modernes Japanisch I – IV.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Nachweis von Grundkenntnissen zu Geschichte und Kulturgeschichte, Literatur, Philosophie, Religion, Gesellschaft und Wirtschaft Japans;

2. Nachweis angemessener Kenntnisse (Schrift, Wortschatz, Grammatik) der japanischen Umgangssprache;

3. Nachweis der Fähigkeit, einen modernen japanischen Text ins Deutsche zu übersetzen.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus:

1. einer Klausur (60 Minuten) zur Feststellung der in Absatz 2 Nr. 1 bezeichneten Grundkenntnisse;

2. einer mündlichen Prüfung (10 Minuten) zur Feststellung der in Absatz 2 Nr. 1 bezeichneten Grundkenntnisse;

3. einer mündlichen Prüfung in japanischer Sprache (10 Minuten) zur Feststellung der in Absatz 2 Nr. 2 bezeichneten Kenntnisse und Fähigkeiten;

4. einer schriftlichen Übersetzung von 45 Minuten Dauer zur Feststellung der in Absatz 2 Nr. 3 bezeichneten Fähigkeit.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen Prüfungsteil.