Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Japanologie
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 19. April 2002
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 61
Japanologie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1. Erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Proseminaren;
2. Erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs Modernes Japanisch I – IV.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Nachweis von Grundkenntnissen zu Geschichte und Kulturgeschichte, Literatur, Philosophie, Religion, Gesellschaft und Wirtschaft Japans;
2. Nachweis angemessener Kenntnisse (Schrift, Wortschatz, Grammatik) der japanischen Umgangssprache;
3. Nachweis der Fähigkeit, einen modernen japanischen Text ins Deutsche zu übersetzen.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus:
1. einer Klausur (60 Minuten) zur Feststellung der in Absatz 2 Nr. 1 bezeichneten Grundkenntnisse;
2. einer mündlichen Prüfung (10 Minuten) zur Feststellung der in Absatz 2 Nr. 1 bezeichneten Grundkenntnisse;
3. einer mündlichen Prüfung in japanischer Sprache (10 Minuten) zur Feststellung der in Absatz 2 Nr. 2 bezeichneten Kenntnisse und Fähigkeiten;
4. einer schriftlichen Übersetzung von 45 Minuten Dauer zur Feststellung der in Absatz 2 Nr. 3 bezeichneten Fähigkeit.
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen Prüfungsteil.