Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Indologie
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 27. Juni 1989
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 44
Indologie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. zwei Lehrveranstaltungen „Einführung in das Sanskrit“;
2. zwei sonstigen indologischen Lehrveranstaltungen.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse der Sanskrit-Grammatik;
2. Fähigkeit zur Übersetzung einfacher Sanskrittexte mit Hilfe eines Wörterbuches;
3. Indologisches Grundwissen.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung, die
1. die Übersetzung und grammatische Interpretation eines leichten Sanskrit-Textes (mit Wörterbuch) sowie
2. die Beantwortung von Fragen zu Grundproblemen der Indologie zum Inhalt hat.
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.