Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Indologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 27. Juni 1989

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 44

Indologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

1. zwei Lehrveranstaltungen „Einführung in das Sanskrit“;

2. zwei sonstigen indologischen Lehrveranstaltungen.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse der Sanskrit-Grammatik;

2. Fähigkeit zur Übersetzung einfacher Sanskrittexte mit Hilfe eines Wörterbuches;

3. Indologisches Grundwissen.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung, die

1. die Übersetzung und grammatische Interpretation eines leichten Sanskrit-Textes (mit Wörterbuch) sowie

2. die Beantwortung von Fragen zu Grundproblemen der Indologie zum Inhalt hat.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.