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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Indogermanische Sprachwissenschaft

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 43

Indogermanische Sprachwissenschaft

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs in die indogermanische Sprachwissenschaft;

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei zweistündigen Proseminaren oder gleichwertigen Übungen zur indogermanischen Sprachwissenschaft.

Von den in Nr. 3 genannten Nachweisen kann einer durch einen entsprechenden Nachweis zu einer altindogermanischen Sprache aus einem anderen Fach ersetzt werden.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Vertrautheit mit den Grundbegriffen und Arbeitsmethoden der Sprachwissenschaft;

2. Grundkenntnisse in der allgemeinen Indogermanistik und der historischen Grammatik zweier altindogermanischer Sprachen, darunter des Altindischen; Fähigkeit, mit einfachen Texten dieser Sprachen umzugehen;

3. Kenntnis der elementaren Fachliteratur, unter Einschluss englisch und französisch geschriebener Werke.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer vierstündigen schriftlichen Prüfung (Bearbeitung eines einfachen Textes oder Behandlung eines indogermanischen Gegenstandes in Aufsatzform).

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.