Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Grundschuldidaktik

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 23

Grundschuldidaktik

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

1. einem Proseminar zur Einführung in die Pädagogik und Didaktik der Grundschule

2. einem Proseminar zur Einführung in wissenschaftliche Arbeitsweisen (Methodenlehre mit grundschulspezifischen Anwendungsaspekten)

3. zwei Lehrveranstaltungen aus den beiden Didaktiken der Grundschule: Sachunterricht und Schriftspracherwerb (im Vorlesungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet)

4. einem Grundschul-Blockpraktikum in Verbindung mit einer entsprechenden Lehrveranstaltung.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Kenntnisse aus den unter Absatz 1 Nrn. 1 bis 4 ausgeführten Bereichen und die Fähigkeit, diese

Inhalte problemorientiert zu reflektieren.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer Klausur mit drei Stunden Arbeitszeit und einer ca. 20-minütigen mündlichen Prüfung. Die Klausur wird aus dem der in Absatz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Bereich geschrieben, der nicht für die mündliche Prüfung gewählt wurde. Es werden in jedem Bereich drei Prüfungsthemen zur Auswahl gestellt.

Die mündliche Prüfung findet in den beiden anderen im Grundstudium gewählten Bereichen gemäß Absatz 1 Nrn. 1 bis 3 statt. Bei Meldung zur Prüfung gibt der Kandidat sie an.

 

(4)  Bewertung und Wiederholung

Die Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf den

nicht bestandenen Prüfungsteil.